Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung eines Dokuments, die von einem/r in Deutschland gerichtlich beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer/in angefertigt wurde.
Eine solche Übersetzung:
• wird mit Unterschrift und Stempel des Übersetzers versehen
• bestätigt die vollständige und inhaltlich richtige Übereinstimmung mit dem Original
• wird von deutschen Behörden anerkannt
Deshalb wird er auch beglaubigte Übersetzung genannt.
Ein beeidigter Übersetzer ist ein Übersetzer, der:
• durch ein deutsches Gericht offiziell ermächtigt wurde
• berechtigt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen
• für die inhaltliche Richtigkeit ihrer Übersetzungen rechtlich haftet
Seine beglaubigten Übersetzungen werden in allen Bundesländern Deutschlands anerkannt.
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Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtssysteme.
In Deutschland:
• Der Übersetzer wird vom Gericht ermächtigt.
• Er darf die Übersetzung selbst beglaubigen.
• Er bestätigt die Richtigkeit mit eigenem Stempel und Unterschrift.
Eine zusätzliche notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Deutsche Behörden verlangen ausdrücklich die beglaubigte Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzerin.
In der Ukraine:
• Der Notar prüft nicht die Qualität der Übersetzung.
• Er beglaubigt lediglich die Unterschrift des Übersetzers.
Das bedeutet: Eine notarielle Beglaubigung bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift – nicht die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung.
Wichtig:
Eine in Deutschland von einem beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung:
• benötigt keine zusätzliche notarielle Beglaubigung
• ist vollständig gültig für deutsche Behörden
Ein zusätzlicher Gang zum Notar in Deutschland ist nicht erforderlich.
Ja.
Beglaubigte Übersetzungen durch eine in Deutschland beeidigte Übersetzerin werden von allen Behörden der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
Die Apostille wird auf das Originaldokument in dem Land angebracht, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
Für die Verwendung ukrainischer Dokumente in Deutschland ist eine Apostille in der Regel erforderlich. Erst nach Anbringung der Apostille kann das Dokument übersetzt und bei deutschen Behörden eingereicht werden.
Deutsche Behörden verlangen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung auf Grundlage des Originals oder einer notariell beglaubigten Kopie.
Eine Übersetzung auf Basis eines einfachen Scans ist möglich, jedoch hängt die Anerkennung von der jeweiligen Behörde ab.
Ja, eine Übersetzung anhand einer eingescannten Kopie ist grundsätzlich möglich.
Allerdings können einzelne Behörden eine Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original verlangen.
Ich empfehle, die Anforderungen im Voraus zu klären.
In beglaubigten Übersetzungen wird:
• die Transliteration gemäß ISO 9:1995 verwendet,
• zusätzlich die Schreibweise laut Reisepass angegeben.
Dadurch werden Unstimmigkeiten bei deutschen Behörden vermieden.
Ja.
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Individuelle Dokumente können per E-Mail zur Preisermittlung eingereicht werden.
Der Preis hängt ab von:
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Der Ablauf ist transparent und besteht aus mehreren Schritten:
1️⃣ Unterlagen senden
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2️⃣ Angebot erhalten
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3️⃣ Vorauszahlung
Ich arbeite auf Basis von Vorkasse.
Nach Zahlungseingang beginnt die Bearbeitung.
4️⃣ Anfertigung der Übersetzung
Die Übersetzung erfolgt gemäß den Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen in Deutschland.
5️⃣ Erhalt der fertigen Übersetzung
Sie können wählen zwischen:
• Abholung im Büro (nach Terminvereinbarung)
• Versand per Post innerhalb Deutschlands...
Es gibt zwei Möglichkeiten:
• Persönliche Abholung im Büro
• Postversand innerhalb Deutschlands
Auf Wunsch kann vorab eine elektronische Kopie zur Information zugesendet werden.
Ich begleite Sie professionell bei:
• Eheschließungen im Standesamt
• Gerichtsterminen
• Terminen bei Rechtsanwälten und Notaren
• Terminen bei Behörden (z. B. Ausländerbehörde)
• Medizinischen Gesprächen und Klinikaufenthalten
• Geschäftsverhandlungen
• Konferenzen und offiziellen Veranstaltungen
Es handelt sich in den meisten Fällen um Begleit- oder konsekutives Dolmetschen.
Ich biete folgende Dolmetschleistungen an:
• Begleitdolmetschen (z. B. bei Behörden, Notaren, Ärzten)
• Konsekutivdolmetschen (abschnittsweise Übertragung nach dem Sprecher)
• Simultandolmetschen (bei Konferenzen, mit Technik)
• Flüsterdolmetschen (Chuchotage)
Je nach Anlass und Format berate ich Sie gerne, welche Form geeignet ist.
Ja, bei vielen offiziellen Terminen – insbesondere bei Gericht oder im Standesamt – wird ein gerichtlich beeidigter Dolmetscher verlangt.
Als in Deutschland allgemein beeidigte Dolmetscherin ist meine Tätigkeit in allen Bundesländern anerkannt.
Ja. Dolmetschen ist auch möglich:
• per Zoom oder Microsoft Teams
• bei Video-Gerichtsverhandlungen
• telefonisch (z. B. bei anwaltlichen Gesprächen)
Bitte geben Sie bei der Anfrage das Format und die technische Plattform an.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Stundenbasis.
Zu berücksichtigen sind:
• Einsatzdauer
• An- und Abfahrtszeit
• ggf. Wartezeiten
Bei umfangreicheren Terminen kann eine Tagespauschale vereinbart werden.
In der Regel arbeite ich mit vorheriger Terminbestätigung.
Ja.
Die allgemeine Beeidigung durch ein deutsches Gericht gilt bundesweit.
Meine Dolmetschleistungen werden von Gerichten, Standesämtern und Behörden in ganz Deutschland anerkannt.