Ja, bei vielen offiziellen Terminen – insbesondere bei Gericht oder im Standesamt – wird ein gerichtlich beeidigter Dolmetscher verlangt.
Als in Deutschland allgemein beeidigte Dolmetscherin ist meine Tätigkeit in allen Bundesländern anerkannt.
Ja, bei vielen offiziellen Terminen – insbesondere bei Gericht oder im Standesamt – wird ein gerichtlich beeidigter Dolmetscher verlangt.
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