Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtssysteme.
In Deutschland:
• Der Übersetzer wird vom Gericht ermächtigt.
• Er darf die Übersetzung selbst beglaubigen.
• Er bestätigt die Richtigkeit mit eigenem Stempel und Unterschrift.
Eine zusätzliche notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Deutsche Behörden verlangen ausdrücklich die beglaubigte Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzerin.
In der Ukraine:
• Der Notar prüft nicht die Qualität der Übersetzung.
• Er beglaubigt lediglich die Unterschrift des Übersetzers.
Das bedeutet: Eine notarielle Beglaubigung bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift – nicht die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung.
Wichtig:
Eine in Deutschland von einem beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung:
• benötigt keine zusätzliche notarielle Beglaubigung
• ist vollständig gültig für deutsche Behörden
Саме тому додаткове звернення до нотаріуса в Німеччині не потрібне.